Finn-Dinghy.de stellt vor: Deutscher Regatta Segelclub

Stand: Nov. 2010

Der Deutsche Regattasegelclub teilt auf seiner Homepage mit:

„Der Deutsche Regatta Segelclub e.V. ist der preiswerte Segelclub für alle, die auf Clubhaus und Liegeplätze verzichten können – ideal für Regattasegler!

Unsere Beiträge liegen zurzeit zwischen 10,- und 30,- € und in den letzten vier Jahren konnten wir jedes Jahr einen Betrag in der Höhe von 35% bis 45% der Beiträge zurück erstatten. Damit lag der tatsächliche Beitrag für ein erwachsenes Vollmitglied zwischen 19,01 € und 21,35 € statt des nominellen Beitrags von 30,-€!“

Versicherungspaket

Durch eine Mitgliedschaft in einem Segel-Verein besteht immer ein elementarer Versicherungsschutz über die „Deutsche Sporthilfe“.

Durch eine Mitgliedschaft bei uns jedoch ist Ihr Fahrzeug inclusive Anhänger bei der Anreise zu Regatten und anderen offiziellen Veranstaltungen noch zusätzlich versichert!

Die wichtigsten Details des Versicherungspakets:

  • Versicherungspartner ist die ARAG.
  • Es besteht eine Kfz-Vollkaskoversicherung mit 410,- € Selbstbeteiligung.
  • Es besteht eine Kfz-Rechtsschutzversicherung.
  • Die Inanspruchnahme unserer Vollkaskoversicherung bleibt ohne Folgen für Ihre private Vollkasko.
  • Die Versicherung gilt auch für Fahrzeuge von Helfern, die Vereins-Mitglieder zu einer Regatta transportieren, jedoch nicht selber teilnehmen.


Quelle:   https://www.regattasegeln.org/index.html

 

Alle Angaben ohne Gewähr !!!

Die o.a Angaben entstammen   der Homepage des DRS.

Über die Sportversicherung des NRW-Landessportbundes kann man sich auf den folgenden Seiten informieren:

https://www.sporthilfe-nrw.de/

https://www.sporthilfe-nrw.de/fileadmin/Sporthilfe/Dokumente/Kurzmerkblatt_Sporthilfe2009.pdf

Bitte beachten:

Neben dem Versicherungsschutz zu gunsten der Vereine und Verbände und weiteren Mitgliedsorganisationen des LSB NW kann die Sportversicherung für deren einzelne Mitglieder nur als wertvolle unterstützende Leistung verstanden werden; keinesfalls kann sie die individuelle private Vorsorge ersetzen. Leistungen müssen zudem primär für schwere Unfälle und deren Folgen zur Verfügung stehen, während gesundheitlich gering einzustufende Schäden nicht zu Lasten der Gemeinschaft gehen dürfen.

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