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Haftungsausschluss und Schadenshaftung bei Regatten

Posted: 14. September 2008 13:02
by Guest
@ Alle
Hey ich bin Neu hier und ein begeisterter Korsarensegler.
Letztes Wochenende habe ich auf dem Schiedersee (Kreis Lippe) eine Vereinsregatta mitgesegelt.Im 2. Lauf kam es zu einem (von mir nicht verschuldeten)Zusammenstoss.Unser Korsar wurde am Bug erheblich beschädigt.
In der Regattaauschreibung war folgendes zu lesen :

Jeder Teilnehmer startet auf eigene Gefahr und erkennt mit seiner Meldung den Haftungsausschluss des veranstaltenden Vereines an.

Jetzt ist die Frage ,wer bezahlt mir den Schaden (Verein oder Verursachen)
Das verschulde Boot gehört dem austragenden Veranstalter.

2. Frage
Gesegelt wird nach den geltenden WR der ISAF (lt. Ausschreibung)
Werden "ISAF" Regeln eigentlich nur für Olymische Spiele und Ranglistenregatten
angewand?
Sind diese Regeln für eine Vereinsregatta nicht überflüssig?

3. Frage
Darf man uns eigentlich aus der Regattawertung rauswerfen,wenn Wir den 2. und 3. Lauf nicht beendet haben ?(1. Lauf ,Platz 2)

Tschüss
(Jürgen:-)

Re: Haftungsausschluss und Schadenshaftung bei Regatten

Posted: 14. September 2008 13:17
by GER 110
Hallo Jürgen,

Willkommen im Forum.


Zu 1. Es haftet m.E. der Steuermann bzw. die Crew des an der Kollision schuldigen Bootes, wenn bsw. die Vorfahrtregeln nicht beachtet wurden.

Falls der Verein eine Versicherung für seine Boote abgeschlossen hat, könnte diese evtl. den Schaden übernehmen.

Der Verein würde m.E. haften, wenn die Kollision auf einen technischen Mangel des Bootes zurückzuführen ist.


Zu 2. ?

Zu 3. Es werden üblicherweise sogar Boote in den Ergebnislisten aufgeführt, die zwar gemeldet haben aber nicht gestartet sind.
Da Ihr an einer oder zwei Wettfahrten teilgenommen habt, darf man Euch m.E. nicht aus der Wertung nehmen, es sei denn dies stände irgendwo in den Wettfahrtregeln.

Re: Haftungsausschluss und Schadenshaftung bei Regatten

Posted: 15. September 2008 15:29
by Korsar
Hallo Uwe

Sind Vereinsboote nicht generell versichert ? (Arag usw.)
Wer zahlt eigentlich bei Körperverletzung?
Wer muß den Schaden bei der Versicherung melden (Verein oder Verschuldete)

Jeder Teilnehmer startet auf eigene Gefahr und erkennt mit seiner Meldung den Haftungsausschluss des veranstaltenden Vereines an.
Ist dieser Spruch bei jeder Regatta so üblich? (Du kommst doch viel rum:-)

Tschüss

(Jürgen:-)

Re: Haftungsausschluss und Schadenshaftung bei Regatten

Posted: 15. September 2008 16:34
by GER 110
Korsar wrote:Hallo Uwe

Sind Vereinsboote nicht generell versichert ? (Arag usw.)
Hallo Jürgen,

Vereinsboote sollte der Verein im eigenen Interesse versichern. Es gibt jedoch keine Versicherungspflicht.
Wer zahlt eigentlich bei Körperverletzung?
Der Schuldige oder eine Versicherung.
Wer muß den Schaden bei der Versicherung melden (Verein oder Verschuldete)
In diesem Falle also vermutlich der Verein. Der Schuldige sollte es seinem Verein melden.
Jeder Teilnehmer startet auf eigene Gefahr und erkennt mit seiner Meldung den Haftungsausschluss des veranstaltenden Vereines an.
Ist dieser Spruch bei jeder Regatta so üblich? (Du kommst doch viel rum:-)
Ja.
Ein typischer Haftungsausschluss sieht folgendermassen aus.
"Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die dem Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung der Pflichten, die nicht Haupt-/bzw. vertragswesentlichen Pflichten (Kardinalspflichten) sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte werden. Bei der Verletzung von Kardinalspflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. So weit die Schadensersatzhaftung auch die Angestellten -Arbeitnehmer und Mitarbeiter-Vertreter, Erfüllungsgehilfen, Trainer, Sponsoren und Personen, die Schlepp-, Sicherungs- oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist."
Der Verein haftet also beispielsweise dann nicht, wenn bei einer Bergungsmassnahme ein Schaden entstanden ist oder wenn wegen eines plötzlich aufziehenden Gewitters oder Sturmes die Regatta nicht rechtzeitig abgebrochen wurde und infolgedessen Schäden entstanden sind.
Wenn jemand bei einer Regatta die Vorfahrt missachtet, muss er jedoch nach meiner Auffassung den Schaden bezahlen, wenn er vermeidbar gewesen wäre.

Siehe auch:

http://www.anwaltzentrale.de/rechtsanwa ... biet_id=26

und

Kein Haftungsausschluss bei Regatten


Die Grundsätze zur Haftungsfreistellung bei gefährlichen Sportarten greifen laut Bundesgerichtshof (BGH) nicht, wenn Haftpflicht-Versicherungsschutz besteht.

Mit Urteil vom 29. Januar 2008 hat der BGH entschieden, dass der Grundsatz des Haftungsausschlusses zwischen Teilnehmern bei sportlichen Wettkämpfen mit nicht unerheblichem Gefahrenpotential dann nicht gilt, wenn Versicherungsschutz besteht.

Diesen BGH-Grundsatz aus dem Jahr 2003 hatten verschiedene Gerichte aber vor allem Versicherungen auf den Segelsport angewandt und den Ausgleich von Schäden während einer Regatta abgelehnt.

Nach der Rechtsauffassung des Deutschen Segler-Verbandes ist die Anwendung des BGH-Grundsatzes auf den Segelsport schon grundsätzlich falsch. Die Wettfahrtregeln Segeln beinhalten umfangreiche und eindeutige Regeln, wie sich Boote in einer Wettfahrt zu verhalten haben, damit es nicht zu einer Kollision und damit zu einem Schaden kommt (Regeln 10-19 WR). Beim Einhalten dieser Regeln kann es daher typischerweise gerade nicht zu Schadenszufügungen kommen.

Nach der jetzigen BGH-Entscheidung dürfte die Annahme eines Haftungsausschlusses bei Segelregatten jedenfalls deshalb ausscheiden, weil die DSV-Musterausschreibung als Teilnahmevoraussetzung das Vorliegen einer Haftpflichtversicherung für Regatten vorsieht.

Hamburg, den 11.08.2008
Quelle: http://www.dsv.org

Re: Haftungsausschluss und Schadenshaftung bei Regatten

Posted: 23. September 2008 17:11
by BM_G528
Aus den Mitteilungen Nr. IV des DSV für die Vereinsmitglieder war unter Punkt 05 folgendes zu lesen:

05. Regattaschäden – Versicherungen müssen zahlen

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Grundsatz des Haftungsausschlusses zwischen Teilnehmern bei gefährlichen Sportarten dann nicht gilt, wenn Versicherungsschutz besteht. Mit diesem Urteil vom 29.
Januar 2008 dürfte die jahrelange Diskussion, ob Segeln ein Kampfsport ist oder nicht, irrelevant werden, wenn eine Sportboothaftpflichtversicherung vorliegt. Den BGH-Grundsatz zur Haftungsfreistellung bei gefährlichen Sportarten aus dem Jahr 2003 hatten einige Gerichte und vor allem Versicherungen gern auf den Segelsport angewandt und den Ausgleich von Schäden, die während einer Regatta entstanden sind, abgelehnt. Darauf können sich die Versicherungen nun nicht mehr berufen.

Viele Grüße

Bernd

Re: Haftungsausschluss und Schadenshaftung bei Regatten

Posted: 24. September 2008 07:18
by Guest
Also um hier ein bisserl mal die Lage zu sortieren mal der Reihe nach:

Haftpflichtversicherung (Yacht):

Für Regatten ist es eine PFLICHT eine Haftpflichtversicherung zu haben.
Diese Leistet für Schäden die man einem 3ten zufügt.
BSP. Ich fahre Uwe in die Karre. :shock:
Die Schäden die ich bei Uwe verursacht habe zahlt meine Haftpflichtversicherung.
Meine Schäden zahlt NICHT meine Haftpflichtversicherung!!!!!
Es besteht ein Direktanspruch des Geschädigten. Soll heißen, dass Uwe sich in diesem Fall, genau wie bei der KFZ-Haftpflicht direkt an meine Haftpflichtversicherung wenden kann und wird.
Wichtig ist der Hinweis noch, das generell bei der Haftpflichtversicherung die Schuldfrage geklärt werden muss. Die Versicherung leistet nur wenn ich Uwe schuldhaft in die Karre gefahren bin. (BSP. keine Vorfahrt)
Daher werden auch bei Kollisionen fast immer Protestverhandlungen abgehalten um dieses zu klären und ganz wichtig von offizieller Seite festzuhalten.

Kasko:

Kasoversicherung gilt nur für Schäden an meinen Sachen!
BSP. Ich fahre Uwe in die Karre. Die Schäden an meinem Boot übernimmt MEINE Kasko. Wenn die Schuldfrage nicht geklärt werden kann oder Ich keine Haftpflichtversicherung haben sollte die die Schäden bei Uwe zahlen könnte, zahlen jeweils die eigenen Kaskoversicherungen.
BSP: Ich habe Schuld. (keine Vorfahrt) zahlt meine Haftpflicht die Schäden an Uwes Boot ( und Personenschäden) und meine Kasko die Schäden an meinem Boot. (KEINE Personenschäden).

Nun zu Vereinsbooten:

Diese sind (s.o.) genauso Haftpflicht versichert. Wichtig!!!! Nicht über den Veranstalter (Wettfahrtleiter) sondern über den Verein. Direktanspruch und Schuldfrage sind (s.o.) zu klären.

Der Satz:
Jeder Teilnehmer startet auf eigene Gefahr und erkennt mit seiner Meldung den Haftungsausschluss des veranstaltenden Vereines an.

ist immer bei Regatten mit drin.
Sinn der Sache ist, dass hier die Haftung des Wettfahrtleiters rausgenommen wird.
Hier markiere ich mal die wichtigsten Punkte:

5. Haftungsausschluss - Haftungsbegrenzung - Unterwerfungsklausel
Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers an einer Wettfahrt teilzu-nehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein bei ihm, er übernimmt insoweit auch die Verantwortung für seine Mannschaft. Der Bootsführer ist für die Eignung und das richtige seemännische Verhalten seiner Crew sowie für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich.
Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadensersatzverpflich-tung des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer.
Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die dem Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten, entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt- / bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Ver-anstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typi-scherweise eintretende Schäden. Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstal-ters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer von der persönli-chen Schadensersatzhaftung auch die Angestellten-, Arbeitnehmer und Mitarbeiter - Vertreter, Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die Schlepp-, Sicherungs- oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist.
Die gültigen Wettfahrtregeln der ISAF, die Ordnungsvorschriften Regattasegeln und das Verbandsrecht des DSV, die Klassenvorschrift sowie die Vorschriften der Aus-schreibung und Segelanweisung sind einzuhalten und werden ausdrücklich aner-kannt.


Zu deutsch soll das in Kurzform heißen, das jegliche Anspruche gegenüber der Wettfahrtleitung mit der Unterschrift ausgeschlossen sind. (Gegen den Verein auch)



Körperverletzung gibt es so nicht!! :shock: Meinst wohl eher Personenschäden beim Segeln-> Siehe dazu oben bei Haftpflichtversicherung!!

Etwas ganz generelles muss noch mal zu der Frage gesagt werden wenn keine Haftpflichtversicherung bzw. Kaso besteht.

BSP wieder: Ich fahre Uwe in die Karre: ( und habe Schuld)
Ich habe aber keine Haftpflichtversicherung.
Denn muss ich die Schäden die ich bei Uwe verursacht habe selber zahlen. (Aus eigener Tasche)
Wenn ich keine Kasko habe habe ICH persönlich pech.

Eine Möglichkeit ist noch die Version das Uwe den Schaden seiner kasko-Versicherung meldet und dazusagt, dass ich diesen Schaden verursacht habe. Die Kaskoversicherung wird den Schaden bei Uwe begleichen und wendet sich dann später an mich und möchte den Betrag von mir wiederhaben.

Verdammt ärgerlich!! Daher eine Haftpflicht kostet nicht viel und erspart einem viel Stress.
Und im Zweifelsfall einfach bei der Haftpflichtversicherung anrufen und denen den Sachverhalt erklären und was zu machen ist.

Denn was sehr interessant ist: Die Haftpflichtversicherung übernimmt die Abwickelung der berechtigten Ansprüche von Uwe z.B. bzw AUCH die Abwehr unberechtigter Anspüche. WICHTIG!!!!
Das heisst man erspart sich zum Teil langes rumgestreite auf persönlicher Ebene.

Hoffe das konnte ein wenig helfen.

Wenn weitere Fragen sind einfach fragen :D

Alexander Gensch

Re: Haftungsausschluss und Schadenshaftung bei Regatten

Posted: 29. September 2008 20:57
by GER 110
Danke Alex,

jetzt sind alle Unklarheiten beseitigt.