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Messbrief - Vermessung!
Posted: 17. February 2008 15:01
by Handsei
Wer weiß wo ich meine Finn vermessen lassen kann?
Gruß
Jürgen Seidl
(Handsei)
Re: Messbrief - Vermessung!
Posted: 17. February 2008 15:57
by GER 110
Jürgen,
das Thema Messbrief haben wir bereits in diesem Thread behandelt:
http://www.regatta-forum.com/phpBB3/vie ... =28&t=1371
Ich würde das Boot zwar nicht vermessen lassen, aber wenn Du es unbedingt willst, findest Du eine Liste beim DSV.
http://www.dsv.org/index.php?id=407
Re: Messbrief - Vermessung!
Posted: 17. February 2008 19:12
by Handsei
Ja das habe ich schon gelesen, aber ich habe ja überhaupt keine Papiere und kenne nur einen Vorbesitzer, der wiederum auch keine weiteren Daten weiß.
Somit habe ich für einen int. Bootsschein auch keine Grundlage. (Noch dazu habe ich eine belgische Segelnr. "B 100")
Oder sehe ich das falsch?
Gruß
Jürgen vom Feilenmoos (Es gibt übrigens noch einen Jürgen vom Feilenmoos, der Finn segelt)
(Handsei)
Re: Messbrief - Vermessung!
Posted: 17. February 2008 20:51
by GER 110
Handsei wrote:Ja das habe ich schon gelesen, aber ich habe ja überhaupt keine Papiere und kenne nur einen Vorbesitzer, der wiederum auch keine weiteren Daten weiß.
Somit habe ich für einen int. Bootsschein auch keine Grundlage. (Noch dazu habe ich eine belgische Segelnr. "B 100")
Oder sehe ich das falsch?
Jürgen,
der Bootschein ist keine Vermessungsurkunde sondern ein Dokument, dass als Besitznachweis dient. Ich denke daher, dass Du den Bootschein beantragen kannst, ohne einen Messbrief zu besitzen. Du musst lediglich nachweisen, dass Du legal in den Besitz des Boote gekommen bist.
"
Der Internationale Bootsschein (IBS)
Der IBS kann mit dem beim Deutschen Segler-Verband, Gründgensstraße 18, 22309 Hamburg beantragt werden. Beizufügen sind :
- Antrag auf Ausstellung eines Internationalen Bootsscheines
- Nachweis zur Glaubhaftmachung des Eigentums ( Kaufvertrag,
Rechnung),
- Bestätigung des Vereines, Bootsdokument oder Bestätigung eines
Dritten, bei neu vermessenen Booten Vermessungsblatt oder Messbrief
eines anderen Verbandes.
- bei Ausländern ist zusätzlich beizufügen: eine Kopie des Passes und
eine Kopie der Meldebestätigung
Der Internationale Bootsschein für Wassersportfahrzeuge (IBS) ist das weltweit anerkannte Bootsdokument, sozusagen der Ausweis Ihres Sportbootes. Es erleichtert den Grenz- und Behördenverkehr. In Deutschland kann die Nummer des IBS (verbunden mit dem Kennbuchstaben der ausstellenden Organisation) zugleich als amtlich anerkanntes Kennzeichen verwendet werden. Die Nummer des IBS wird dazu um den Kennbuchstaben der ausstellenden Organisation ( "S" für Deutscher Segler-Verband) ergänzt. Diese Kennzeichnung wird in mindestens 10 cm großen Buchstaben an beiden Seiten des Bugs oder am Heck des Sportbootes angebracht.
Der IBS dient dann zugleich als Kennzeichenausweis.
Bei Booten, welche eine Regattavermessung haben, wird zusammen mit dem Internationalen Bootsschein ein Messbrief ausgestellt. Dieser Messbrief ist die Grundlage zur Teilnahme an Regatten.
Für Klassenboote, die an Regatten teilnehmen wollen, ist die Eintragung in das DSV-Register, bis auf bestimmte Ausnahmen, Pflicht. Für alle anderen Yachten ist die Registrierung freiwillig.
Die Registrierung im DSV erfolgt auch für Wassersportler, die nicht Mitglied in einem DSV-Verein sind. Allerdings wird in diesem Falle die Bearbeitungsgebühr um Euro 3,00 erhöht.
Mit der Ausstellung des Internationalen Bootsscheines erhält jedes Boot eine DSV-Nummer. Diese Nummer besteht aus 1-3 Buchstaben sowie maximal 5 Zahlen. Sollte es bei der Registrierung von ehemaligen BDS-Booten (Fahrzeuge, die beim Bunde Deutscher Segler der DDR registriert waren) zu Überschneidungen bei der Segelnummer kommen, erhalten die Boote, welche beim Bund Deutscher Segler eingetragen waren, vor der Segelnummer eine O (Null), oder auf Wunsch des Eigners eine neue laufende DSV-Nummer, wenn nicht mit der jeweiligen Klassenvereinigung eine andere Regelung getroffen wurde.
Die Gültigkeit des Internationalen Bootsscheines, wenn er für den grenzüberschreitenden Verkehr genutzt wird, beträgt 2 Jahre; danach muss der Schein erneuert werden. Als Kennzeichenausweis für das Befahren der Binnenschifffahrtstraßen muss er erst dann erneuert werden, wenn sich darin enthaltene Daten ändern.
Die Kosten für den Internationalen Bootsschein betragen zurzeit Euro 20,00 für Mitglieder eines DSV-Vereines und Euro 23,00 für Nichtmitglieder. Dem Antrag soll ein Scheck in entsprechender Höhe beigefügt werden, ansonsten erfolgt der Versand per Nachnahme. Die Kosten für eine Vermessungsplakette betragen Euro 5,00. Der Internationale Bootsschein berechtigt nicht automatisch zum Führen der deutschen Flagge. Die Flaggenführung richtet sich nach der Nationalität des Bootseigners."
Jürgen vom Feilenmoos (Es gibt übrigens noch einen Jürgen vom Feilenmoos, der Finn segelt)
(Handsei)
Den Piraten-Jürgen kenne ich ebenfalls
... und auch den Jürgen vom Ratzeburger See