Habe gerade ein Boot gesehen, bei dem der Bootsname rechts und der Verein links am Heck angebracht war.
Ich meine, dass es umgekehrt richtig ist !
Was sagen die Experten ?
Wohin gehört der Bootsname ?
Re: Wohin gehört der Bootsname ?
Hallo Uwe,
ich bin kein Experte, aber ich würde es auch so machen, wie Du meinst: Name links, Verein rechts oder egal auf welcher Seite Name und drunter Vereinsinitialen. Man liest ja von links nach rechts und bei einer Post-Anschrift steht auch der Name über der Adresse.
Habe hierzu folgenden Link gefunden: http://www.janmaat.de/seeman_s.htm#S
Dort auf die Nr. 110 scrollen.
Die diesbezüglichen Bestimmungen für den Bodensee: http://www.bodenseekreis.de/748.html?&layout=
Also, wem es andersrum gefällt, der darf anscheinend.
Gruß Hans
ich bin kein Experte, aber ich würde es auch so machen, wie Du meinst: Name links, Verein rechts oder egal auf welcher Seite Name und drunter Vereinsinitialen. Man liest ja von links nach rechts und bei einer Post-Anschrift steht auch der Name über der Adresse.
Habe hierzu folgenden Link gefunden: http://www.janmaat.de/seeman_s.htm#S
Dort auf die Nr. 110 scrollen.
Die diesbezüglichen Bestimmungen für den Bodensee: http://www.bodenseekreis.de/748.html?&layout=
Also, wem es andersrum gefällt, der darf anscheinend.
Gruß Hans
- GER 110
- Posts: 1976
- Joined: 15. September 2005 16:38
- Your Boat and Sail-Number: G
- Location: Porta Westfalica
Re: Wohin gehört der Bootsname ?
Genau ! Die logische Reihenfolge ist: Name - links, Vereinskürzel (o. Heimathafen) - rechts.Gast wrote: Man liest ja von links nach rechts und bei einer Post-Anschrift steht auch der Name über der Adresse.
-
- Posts: 65
- Joined: 5. February 2008 00:19
- Your Boat and Sail-Number: G
- Location: Hausham, zw. Tegernsee und Schliersee
- Contact:
Re: Wohin gehört der Bootsname ?
Nach der Binnenschiffartsverordnung gehört der Name des Bootes entweder in mindestens 10cm hohen lateinischen Buchstaben oder in arabischen Zahlen beidseitig an den Bug oder an das Heck (Spiegel), dunkle Schrift auf hellem Grund, helle Schrift auf dunklem Grund.
Jedes Boot egal welche Größe, Verdrängung oder Besegelung oder Motor, muß einen Bootsnahmen haben, oder eine amtlich anerkannte Bezeichnung, amtlich vorgeschrieben erst ab 10m³ Verdrängung.
Dazu kommt noch irgendwo am Boot angebracht: Name, Adresse des Eigentümers und Heimathafen, am besten auch noch Versicherung.
Gruß
Handsei
Jedes Boot egal welche Größe, Verdrängung oder Besegelung oder Motor, muß einen Bootsnahmen haben, oder eine amtlich anerkannte Bezeichnung, amtlich vorgeschrieben erst ab 10m³ Verdrängung.
Dazu kommt noch irgendwo am Boot angebracht: Name, Adresse des Eigentümers und Heimathafen, am besten auch noch Versicherung.
Gruß
Handsei