Finn-Trailer mit auffahrbaren Sliwagen bieten auch die folgenden Firmen an:
Pronto Trailer ( http://www.martinvanleeuwen.nl/ )
Nagel-Trailer ( http://www.wnagel.nl/
( http://www.hit-masts.nl/hit-masts-129/ )
Vor dem Kauf bitte die Zulassung (Betriebserlaubnis, TÜV etc.) in Deutschland klären.
Finn-Trailer
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Re: Finn-Trailer
Hallo zusammen,
hat jemand konkret Erfahrung mit der Zulassung eines Nagel Doppeltrailers?
Gibt es eine Möglichkeit, um an einer Einzelabnahme herumzukommen, indem ich auf Abnahmen bereits importierter Trailer zurückgreife?
Wie habt Ihr für den TÜV die Lichtleiste am Trailer befestigt?
Vielen Dank vorab für jede Form der Rückmeldung
Marco
hat jemand konkret Erfahrung mit der Zulassung eines Nagel Doppeltrailers?
Gibt es eine Möglichkeit, um an einer Einzelabnahme herumzukommen, indem ich auf Abnahmen bereits importierter Trailer zurückgreife?
Wie habt Ihr für den TÜV die Lichtleiste am Trailer befestigt?
Vielen Dank vorab für jede Form der Rückmeldung
Marco
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Re: Finn-Trailer
Hallo Marco,
In dem folgenden Forum http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=60847
heisst es:
Thema Lichtleiste: Ich kenne Jemanden, der ist mit Trailer samt Boot und am Boot befestigter Lichtleiste zum TÜV gefahren und hatte dabei keine Probleme.
Also am besten bei der Zulassungsstelle anrufen, welche Papiere benötigt werden.
Dann mit Kurzzeitkennzeichen zum TÜV. Und dann zur Zulassungsstelle.
In dem folgenden Forum http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=60847
heisst es:
Die Erklärung des Kraftfahrtbundesamtes ist jedoch m.E. nur dann nötig, wenn die Eigentumsverhältnisse nicht durch einen Kaufvertrag (Fahrgestellnummmer) o.ä. nachgewiesen werden können."Du brauchst eine Erklärung des Kraftfahrzeugbundesamtes aus Flensburg, daß der Trailer mit der Fahrgestellnummer xyz nicht als gestohlen gelistet ist, dann zur Vollabnahme zum TÜV / Dekra, dann gibt´s neue Papiere und ab zur Zulassungsstelle und gut ist es. (Wenn du eine 100er Zulassung willst, jetzt geht es in einem!)"
Thema Lichtleiste: Ich kenne Jemanden, der ist mit Trailer samt Boot und am Boot befestigter Lichtleiste zum TÜV gefahren und hatte dabei keine Probleme.
Also am besten bei der Zulassungsstelle anrufen, welche Papiere benötigt werden.
Dann mit Kurzzeitkennzeichen zum TÜV. Und dann zur Zulassungsstelle.
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Re: Finn-Trailer
Hallo Uwe,
Danke für die super-schnelle Antwort!
Gute Nachricht: Ich hab vorhin in Flensburg angerufen, und ein freundlicher Herr hat mir mitgeteilt, dass aufgrund einer Änderung der Fahrzeugzulassungsordnung diese Erklärung seit 2007 nicht mehr erforderlich ist.
Schlechte Nachricht: Mein Trailer hat keine eingeschlagene Nummer! In Holland scheint das nicht erforderlich zu sein, so dass das ein allg. Problem bei der Einfuhr holländischer Trailer zu sein scheint. Die - momentan - einzige Nummer befindet sich auf dem aufgenieteten Typenschild (Betonung auf "momentan")
Und jetzt an Alle:
Wer hat Erfahrung damit?
Danke für die super-schnelle Antwort!
Gute Nachricht: Ich hab vorhin in Flensburg angerufen, und ein freundlicher Herr hat mir mitgeteilt, dass aufgrund einer Änderung der Fahrzeugzulassungsordnung diese Erklärung seit 2007 nicht mehr erforderlich ist.
Schlechte Nachricht: Mein Trailer hat keine eingeschlagene Nummer! In Holland scheint das nicht erforderlich zu sein, so dass das ein allg. Problem bei der Einfuhr holländischer Trailer zu sein scheint. Die - momentan - einzige Nummer befindet sich auf dem aufgenieteten Typenschild (Betonung auf "momentan")
Und jetzt an Alle:
Wer hat Erfahrung damit?
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Re: Finn-Trailer
Hallo Marko,
per Google bin ich auf dieses Forum gestossen:
http://www.verkehrsportal.de/board/inde ... opic=69743
Die Fahrgestellnummer kann also nachträglich eingeschlagen werden, wenn die genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
Als ich vor einem Jahr meinen aus Holland stammenden Harbeck-Trailer in Deutschland anmelden wollte, war vor allem der Eigentumsnachweis (Kaufvertrag) wichtig.
Da Bootstrailer in Holland keine Papiere haben, erhielt ich diese in Deutschland beim TÜV bzw. Strassenverkehrsamt.
Ruf doch einfach beim Strassenverkehrsamt an. Die sagen Dir, was zu machen ist und wie der Ablauf ist.
per Google bin ich auf dieses Forum gestossen:
http://www.verkehrsportal.de/board/inde ... opic=69743
Die Fahrgestellnummer kann also nachträglich eingeschlagen werden, wenn die genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
Als ich vor einem Jahr meinen aus Holland stammenden Harbeck-Trailer in Deutschland anmelden wollte, war vor allem der Eigentumsnachweis (Kaufvertrag) wichtig.
Da Bootstrailer in Holland keine Papiere haben, erhielt ich diese in Deutschland beim TÜV bzw. Strassenverkehrsamt.
Ruf doch einfach beim Strassenverkehrsamt an. Die sagen Dir, was zu machen ist und wie der Ablauf ist.